Die Gefahrstoffverordnung wurde den neuen europäischen Vorgaben entsprechend angepasst (EG-CLP-Verordnung, GHS und EG-REACH-Verordnung). Damit verbunden ist eine Anpassung des Schutzmaßnahmenkonzepts der GefStoffV erforderlich. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Abstufung zwar beibehalten, jedoch stärker an die Gefährdungsbeurteilung angebunden.