Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz liegt in der Verantwortung des Unternehmers und
wird von diesem üblicherweise auch als Managementaufgabe verstanden. Bei
der Wahrnehmung dieser Verantwortung wird der Unternehmer entsprechend
dem Arbeitssicherheitsgesetz von Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzten unterstützt.
Mit der Verabschiedung des neuen Arbeitsschutzgesetzes 1996 wird der
Vorbeugungsgedanke im Arbeitsschutz unterstrichen. In der Zielsetzungen
des Gesetzes herrscht Übereinstimmung mit den Managementsystemen zu
Qualität und Umwelt:
- Kontinuierliche Verbesserung
- Aufrechterhaltung eines störungsfreien Betriebsablaufes
- Eigenverantwortung der Mitarbeiter fördern
- Verringerung betrieblicher Kosten
- Rechtssicherheit gewährleisten
Das Arbeitsschutzgesetz setzt bei der Vermeidung von kurz- und
langfristiger gesundheitlicher Beeinträchtigung der Mitarbeiter auf die
vorbeugende Analyse von Gefähr-dungspotentialen in einzelnen
Tätigkeitsbereichen. Die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen können
nur getroffen werden, wenn zuvor alle Einflußgrößen, die zu einer
Gefährdung von Beschäftigten führen können, ermittelt
(Gefährdungsanalyse) und bewertet (Gefährdungsbeurteilung) werden.
Nach §6 ArbSchG muß der Arbeitgeber das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung, die getroffenen Schutzmaßnahmen und die
Überprüfung der Wirksamkeit die entsprechende Dokumentation nachweisen
können. Der Arbeitgeber muß durch organisatorische Maßnahmen
sicherstellen, daß er ausreichend Vorsorge trifft, um Unfälle zu
verhindern. Hierzu zählen insbesondere:
- Festlegen von Verantwortungsbereichen
- Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Erstellen von detaillierten Arbeits- und Betriebsanweisungen
- Einweisung neuer Mitarbeiter unter ausreichend fachlicher Anleitung
- wiederkehrende sicherheitstechnische Belehrungen
- gesundheitliche Überwachung der Beschäftigten
Die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen gelingt vorbildlich durch die Integration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Managementsystem. Die Anforderungen stimmen in vielen Bereichen mit den Inhalten bereits existierender Managementsysteme (z.B. für Qualität und Umwelt) überein. Ziel ist die Ankoppelung des Arbeitsschutzes an die betrieblichen Geschäftsprozesse. Damit wird auch im Arbeitsschutz der Forderung nach einer transparenten Aufgabenverteilung, nach klaren Arbeitsvorgaben und einer nachvollziehbaren Dokumentation der entsprechenden Umsetzung Rechnung getragen.
